Regionales
Kontrollen decken diverse fehlende Haftpflichtversicherungen bei E-Scootern auf
Der Fachdienst Schleswig des Polizei Autobahn und Bezirksreviers Nord sowie das 1. Polizeirevier Flensburg haben in den vergangenen Tagen in der Stadt Flensburg und im Kreis Schleswig-Flensburg schwerpunktmäßig Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) mit einem erschreckenden Ergebnis kontrolliert.
Seit vergangenem Freitag wurden fast 40 dieser elektrisch betriebenen Roller innerhalb weniger Stunden ohne die erforderliche Haftpflichtversicherung angetroffen. Vielen Angetroffenen war bei der Kontrolle nicht bewusst, dass dieses Kraftfahrzeug eine Haftpflichtversicherung haben bzw. diese jedes Jahr jeweils erneuert werden muss.
Die E-Scooter-Haftpflichtversicherung ist deshalb besonders wichtig, weil nur mit einem gültigen und nachweisbaren Versicherungsschutz bei einem Unfall, bei dem Personen oder Gegenstände Dritter durch den E-Scooter beschädigt wurden, eine Zahlung durch die Haftpflichtversicherung vorgenommen wird. Wurde für den Roller keine Versicherung abgeschlossen, haften die Führer von E-Scootern persönlich für den entstandenen Schaden.
Ein Unfall mit einem E-Scooter ist kein seltenes Ereignis. Der neue Verkehrssicherheitsbericht für Schleswig-Holstein liegt zwar noch nicht vor, aber seit Anfang 2020, als die neuen Verkehrsbeteiligungsarten für Elektrokleinstfahrzeuge in die Verkehrsunfallstatistik aufgenommen wurden, haben sich die Verkehrsunfallzahlen fast verfünffacht. Wurden 2020 noch 92 Verkehrsunfälle gezählt, so waren es 2022 insgesamt 442 Verkehrsunfälle, die der Polizei bekannt geworden sind. Die Dunkelziffer dürfte erheblich höher sein.
In den von der Polizei festgestellten Fällen erwartet unter Umständen nicht nur die Fahrerinnen und Fahrer dieser Fahrzeuge eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, sondern in einigen Fällen wurden auch die Halter der Fahrzeuge mit einer Strafanzeige versehen, weil sie die Nutzung ohne die erforderliche Haftpflichtversicherung gestattet haben.
Die Ermittlungsverfahren werden jedenfalls bei Ersttätern durch die Staatsanwaltschaft in der Regel eingestellt, definitiv ist aber immer für den unberechtigten Betrieb eines Elektrokleinstfahrzeugs / E-Scooters ohne den erforderlichen Versicherungsschutz ein Verwarngeld von 40 EUR zu zahlen. Hinzu kommt, dass immer die Weiterfahrt mit dem E-Scooter untersagt wird und der Rest der beabsichtigten Fahrtstrecke zu Fuß zurückgelegt werden muss.
OTS Polizeidirektion Flensburg