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Neue Landesbauordnung tritt am 1. September in Schleswig-Holstein in Kraft

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Neue Landesbauordnung tritt am 1. September in Schleswig-Holstein in Kraft

Am 1. September 2022 tritt die neue Landesbauordnung in Schleswig-Holstein in Kraft. Es handelt sich um eine der umfangreichsten Anpassungen der Landesbauordnung in den vergangenen Jahrzehnten. Die Vorschriften werden weitreichend an die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz angeglichen und so das Bauordnungsrecht mit anderen Bundesländern vereinheitlicht, die den gleichen Weg gegangen sind. Regelungen wurden gestrichen, Vorschriften reduziert, verfahrensfreie Vorhaben und Verfahrensbeschleunigungen vermehrt ermöglicht. Auf diese Weise sollen die Planungs- und Realisierungsprozesse für alle an einem Bau Beteiligten erleichtert werden. Ziel ist es insbesondere, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu beschleunigen.

Wir haben die Landesbauordnung ordentlich entrümpelt und an die aktuellen Bedarfe aller am Bau Beteiligten angepasst. Wir wollen das Bauen einfacher, übersichtlicher und schneller machen. Die bauaufsichtlichen Verfahren werden insgesamt gestrafft, um die Erteilung von Baugenehmigungen zu beschleunigen. Dies ist gerade in Zeiten steigender Baukosten von großer Bedeutung„, erklärt die für den Bau zuständige Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack. Was die materiellen Anforderungen des Bauordnungsrechts angeht, bleibt es im Wesentlichen bei den bewährten Standards. Denn dort bestand schon weitgehende Rechtseinheit. Auch hält Schleswig-Holstein beispielsweise im Hinblick auf die Barrierefreiheit und andere wichtige Landesbelange an seinem ausgewogenen Schutzniveau fest. Zusätzlich sind Erleichterungen für den Holzbau aufgenommen worden, um das klimaneutrale Bauen weiter voranzubringen.

Die neue Landesbauordnung macht zudem den Weg frei für eine Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren. Bauanträge und Bauvorlagen müssen künftig nicht mehr von der Bauherrin oder dem Bauherrn und von der Architektin oder dem Architekten unterschrieben werden und können über ein Online-Konto eingereicht werden. Die Bauaufsichten arbeiten derzeit an der Umsetzung und noch in diesem Jahr sollen die ersten Bauanträge in Pilotbehörden online eingereicht werden können. Die Digitalisierung wird neben den strafferen Verfahren auch noch einmal zur Verfahrensbeschleunigung beitragen.

Insgesamt fällt die neue Landesbauordnung deutlich kürzer aus. „Was wir brauchen sind nicht zusätzliche Vorschriften, sondern wir brauchen klarere und nachvollziehbare Vorschriften. Und dies ist mit der neuen Landesbauordnung gelungen„, so die Ministerin. Ein Beispiel ist der Stellplatzparagraph, der nun nur noch drei statt bislang 12 Absätze umfasst.

Um ein möglichst einheitliches Verwaltungshandeln der unteren Bauaufsichtsbehörden sicherzustellen, wurde eine Verwaltungsvorschrift in Form einer Vollzugsbekanntmachung erstellt. Dies ist quasi ein Handbuch zur neuen Landesbauordnung, das auf der Internetseite des Innenministeriums abrufbar ist. Darin finden sich viele Hinweise für die unteren Bauaufsichtsbehörden und die am Bau Beteiligten, aber auch wichtige Hinweise für Bürgerinnen und Bürger, etwa dazu, welche Abstände bei der Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Dach zu beachten sind.

Auf der Internetseite des Ministeriums sind die wesentlichen Informationen, Merkblätter und auch die neuen Vordrucke für den Bauantrag übersichtlich aufbereitet eingestellt worden:

schleswig-holstein.de/bauordnung

schleswig-holstein.de/bauantrag-formulare

Quelle: Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein

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