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Notaufnahmen sind für Notfälle da – 116117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst

Bildquelle: Frisches Flensburg

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Notaufnahmen sind für Notfälle da – 116117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst

Krankenhausgesellschaft, Kassenärztliche Vereinigung und Gesundheitsministerium: Notaufnahmen sind für Notfälle da – 116117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst

Die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V., die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein und das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein erinnern gemeinsam: die Notaufnahmen der Krankenhäuser sind nur für schwerwiegende, ggf. lebensbedrohliche Notfälle da! Alle anderen erkrankten Personen melden sich im Erkrankungsfall bitte bei der 116 117 oder einer Hausarztpraxis. Mit der Herbstsaison und damit einhergehend einem Anstieg von Infekten, Atemwegserkrankungen und Infektionen (u.a. Covid19) suchen leider auch Patientinnen und Patienten die Notaufnahme auf, deren Behandlung dort nicht vorgesehen ist. Das trägt zur aktuell hohen Auslastung der Notaufnahmen bei.

Vorstandsvorsitzende der KVSH, Dr. Monika Schliffke: „Die 116 117 ist zu allen Zeiten außerhalb der Praxissprechstunden erreichbar, auch nachts und an Wochenenden rund um die Uhr. Es kann in Stoßzeiten zu gewissen Wartezeiten am Telefon kommen. Jedem Erkrankten wird die Möglichkeit eingeräumt, an eine Anlaufpraxis vermittelt oder bei Immobilität von einem Arzt besucht zu werden. Auch eine alleinige telefonische ärztliche Beratung wird vermittelt, sofern dies ausreichend ist.

Geschäftsführer der KGSH, Patrick Reimund: Um die Versorgung der stationären Patienten und echter Notfälle möglichst uneingeschränkt gewährleisten zu können, ist es wichtig, dass die Kliniken nicht von Patientinnen und Patienten aufgesucht werden, die durch die niedergelassenen Ärzte versorgt werden können. Die Belastung der Mitarbeitenden in den Notaufnahmen und auf den Stationen ist bereits maximal.

Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken: „Helfen Sie denen, die jedem von uns in Notsituationen helfen und uns im Notfall das Leben retten. Helfen Sie dabei, die Notaufnahmen zu entlasten. Krankenhausärztinnen und Krankenhausärzte, Rettungsdienst und Pflegepersonal und alle anderen, die rund um die Uhr für eine gute Notfallversorgung sorgen, sind darauf angewiesen, dass nur medizinische Notfälle, nach Unfällen, Schlaganfällen, Herzinfarkten oder ähnlichen schlimmen Ereignissen in die Notaufnahme kommen. Für alles andere gibt es die Hausärzte oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der 116117, der dabei hilft, Ihnen die richtige Anlaufstelle zu nennen.“

Grundsätzlich gilt:

  • in der Notaufnahme der Kliniken geht es um Notfälle, die sofort medizinisch behandelt werden müssen! Dazu gehören beispielsweise der Schlaganfall und der Herzinfarkt.
  • Wenn es sich nicht um einen Notfall handelt, so ist die Hausärztin/ der Hausarzt der richtige Ansprechpartner. Außerhalb der Sprechzeiten, oder sollte die Praxis einmal geschlossen sein, ist unter der Telefonnummer 116 117 der ärztliche Bereitschaftsdienst zu erreichen.

Auch vor dem Hintergrund der Auslastung wird erneut an die Grippeschutzimpfung erinnert: Sie schützt nicht nur die eigene Gesundheit, sondern kann auch dazu beitragen, das Gesundheitssystem insgesamt zu entlasten. Die Grippe-Impfung kann in den Hausarztpraxen vereinbart werden. (Weitere Info:RKI – Impfungen A – Z – Grippeschutzimpfung (Stand: 16.9.2022).)

Gleiches gilt für die Corona-Schutzimpfung, die zusätzlich zu den Hausarztpraxen durch die Impfstellen des Landes angeboten wird. Anmeldungen unter www.impfen-sh.de.

Nach offiziellen Schätzungen liegt bei rund zehn Prozent der Einsätze mit dem Rettungswagen in Schleswig-Holstein keine notfallmedizinische Indikation für einen Transport in die Notfallaufnahme vor. Eine adäquate Versorgung könnte somit auch bei einem niedergelassenen Haus- oder Facharzt oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst erfolgen. Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein hat gemeinsam mit weiteren Partnern hierzu inzwischen auch ein Pilotprojekt zunächst im Kreis Segeberg unter der Einbeziehung der dort ansässigen Hausarztpraxen sowie ausgewählten Facharztgruppen gestartet.

Quelle: Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein

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