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Schleswig-Holstein stoppt Abschiebungen in den Iran
Die schleswig-holsteinische Integrations- und Gleichstellungsministerin Aminata Touré hat heute angeordnet, Abschiebungen in den Iran ab sofort auszusetzen und den auf Grund dieser Anordnung zu duldenden Personen entsprechende Bescheinigungen auszustellen. Damit greift sie auf §60a des Aufenthaltsgesetzes zurück, der der obersten Landesbehörde erlaubt, die Abschiebung aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen auszusetzen. Diese Gründe seien in Anbetracht der fortgesetzten Menschenrechtsverletzungen im Iran gegeben.
„Die aktuelle Menschenrechtslage im Iran ist dramatisch. Täglich gehen iranische Sicherheitskräfte mit größter Härte gegen Demonstrantinnen und Demonstranten vor. Vor diesem Hintergrund ist es unverantwortlich, Personen in den Iran zurückzuführen“
, sagte Touré heute in Kiel: „Mit dem Erlass folgen wir auch dem Beschluss des schleswig-holsteinischen Landtages. Wir stehen solidarisch an der Seite der Menschen im Iran, die sich für alle Formen von Freiheit und insbesondere für die Rechte von Frauen einsetzen.“
Darüber hinaus fordert Touré einen sofortigen bundesweiten Abschiebestopp für den Iran, eine aufenthaltsrechtliche Anerkennung der dortigen Lage und der Fluchtgründe für hier lebende Iranerinnen und Iraner. Damit folgt die Ministerin dem Vorschlag Niedersachsens und bedankt sich für die Initiative, eine bundesweite, zwischen den Bundesländern abgestimmte Regelung zu finden. Das Ziel, auf der Innenministerkonferenz einen gemeinsamen Beschluss zu fassen, hält Touré jedoch vor dem Hintergrund der Dringlichkeit und des Ausmaßes an Menschenrechtsverletzungen im Iran für verspätet, da die Konferenz erst Ende November beginnt. „Der Bund darf nicht warten, bis die Länder sich verhalten, sondern muss jetzt handeln und in der Iran-Frage Farbe bekennen“
, so die Ministerin.
Zum 31.08.2022 befanden sich insgesamt 5.337 iranische Staatsangehörige in der Zuständigkeit der schleswig-holsteinischen Ausländerbehörden. 848 dieser Personen verfügen über eine Duldung.
Quelle: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein