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Schulunterricht vom 16. März bis 19. April ausgesetzt

Bildquelle: Shutterstock

Leben

Schulunterricht vom 16. März bis 19. April ausgesetzt

Ab MONTAG, 16. März, ist der Schulunterricht in allen Schulen im Land ausgesetzt bis zum Ende der Osterferien am 19. April

Um die Infektionskette des Coronavirus weiter einzudämmen, hat die Landesregierung heute (13.3.) entschieden, dass Schülerinnen und Schüler und Kitakinder ab Montag zu Hause bleiben sollen. Ab kommenden Montag gilt folgendes:

Der Lehrbetrieb an Schulen ab Klasse 7 – Klasse 13 wird ab Montag, 16.3., ausgesetzt bis zum Ende der Osterferien (19.4.)
Schülerinnen und Schüler haben keinen Unterricht an den Schulen. Alle Abschlussprüfungen, insbesondere die Abiturprüfungen, werden auf die vorgesehen Alternativtermine (Nachprüfungen) nach den Osterferien verlegt. Die Landesregierung ist bestrebt sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Prüfungen absolvieren und ihre Abschlüsse im laufenden Schuljahr erreichen können, um eine Fortsetzung der Bildungslaufbahn zu ermöglichen.

Der Lehrbetrieb an Schulen von Klasse 1 – 6 wird ab Montag, 16.3. ausgesetzt bis zum Ende der Osterferien (19.4.).
Für Kinder der Klassen 1-6 wird zunächst bis Mittwoch 18.3. weiterhin eine Betreuung in den Schulen ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/er, Lehrerinnen/er. Das Land wird in Abstimmung mit den Schulen bis Mittwoch 18.3. das weiterer Verfahren und evtl. weiterhin bestehende Bedarfe prüfen.

Die Kinderbetreuung an Kitas wird ab Montag, 16.3. ausgesetzt bis zum Ende der Osterschulferien (19.4.).
Für diese Kinder wird zunächst bis Freitag 20.3. weiterhin eine Betreuung in den Betreuungseinrichtungen ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/er, Lehrerinnen/er. Das Land wird in Abstimmung mit den Schulen bis Freitag, 20.3. das weiterer Verfahren und evtl. weiterhin bestehende Bedarfe prüfen.

Förderzentren werden aufgrund ihrer individuellen Betreuungsstruktur bei Bedarf weiterhin eine notwendige Betreuung anbieten.

Kultureinrichtungen

Im Zusammenhang mit dem Erlass vom 12. März 2020 des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein werden unter anderem die öffentlichen Veranstaltungen in staatlichen Theater, Opern und Museen untersagt. Auch in diesem Zusammenhang unternimmt die
Landesregierung damit alles, um die Verbereitung des Cornavirus einzudämmen, zu verlangsamen und vor allem die Risikogruppen zu schützen.
Die öffentlichen Theater Kiel, Lübeck und das Landestheater haben den Spielbetrieb daraufhin eingestellt und eine Schließung ihrer Häuser zunächst bis zum 19. April 2020 beschlossen. Weitere Kultureinrichtungen haben sich diesen Maßnahmen ebenfalls angeschlossen.

Kulturministerin Karin Priein: „Ich empfehle dringend allen Veranstaltern, den oben bezeichneten Erlass auch für die kommunalen und freien Kultureinrichtungen sowie für Volkshochschulen, Heimvolkshochschulen und sonstige Bildungseinrichtungen anzuwenden und ihre Veranstaltungen abzusagen bzw. zu verschieben und auch dieSchließung ganzer Kultur- und Bildungseinrichtungen zu prüfen. Ein Verbot von Großveranstaltungen mit über 1.000 Besucherinnen und Besucher hat die Landesregierung bereits erlassen, jedoch angesichts der fortschreitenden Verbreitung des Virus ist dies inzwischen nicht mehr ausreichend. Die Gefahr eine Ansteckung besteht bei größeren Zusammenkünften und Veranstaltungen, bei denen Menschen in einem geschlossen Raum in engerem Kontakt zueinander stehen. Bitte tragen Sie durch entschiedenes und besonnenes Verhalten mit dazu bei, dass wir die Folgen des Virus abmildern. „

Quelle: Ministerium für Bildung in Kiel

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