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Strafen gegen Corona-Verstöße

Bildquelle: Shutterstock

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Strafen gegen Corona-Verstöße

Seit vergangenem Sonnabend gilt im schleswig-holsteinischen Einzelhandel die 2G-Regel. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern rechnen.

In der Vorweihnachtszeit gehört für viele Menschen der Bummel durch die Innenstadt und über den Weihnachtsmarkt fest dazu. Damit sie dabei möglichst sicher sind, wird die 2G-Regel (genesen/geimpft) dort und insbesondere im Einzelhandel regelmäßig kontrolliert.

Verstöße werden künftig mit Strafen geahndet. Das hat die Landesregierung nun im Bußgeld-Katalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung aufgenommen.

500 Euro Strafe bei 2G-Verstoß

Wer nicht geimpft oder genesen ist und ein Geschäft betritt, das keine Güter des täglichen Bedarfs verkauft, muss 500 Euro Strafe zahlen.

Wir müssen alle gemeinsam dafür sorgen, dass die Zahl der Corona-Infektionen spürbar zurückgeht„, sagte Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack. Aus Sicht der Landesregierung seien die Vorgaben für den Einzelhandel dabei ein wichtiger Baustein: „Deshalb bitte ich alle Betreiberinnen und Betreiber im Einzelhandel und alle Kundinnen und Kunden um Verständnis und Mithilfe.

Pflichten für Laden-Betreiberinnen und -Betreiber

Mit der 2G-Regel verpflichtet die Landesregierung auch die Betreiberinnen und Betreiber von Geschäften im Einzelhandel. Sie müssen an den Eingängen ihrer Läden deutlich darauf hinweisen, dass nur geimpfte und/oder genesene Personen Zutritt haben. Halten sie sich nicht daran, droht ihnen ein Bußgeld zwischen 500 und 1.000 Euro.

Kontrollen in Geschäften

Außerdem müssen sie die 2G-Nachweise der Kundinnen und Kunden mehrmals täglich stichprobenartig kontrollieren. Kommen sie dem nicht nach, droht ihnen ein Bußgeld zwischen 1.000 und 3.000 Euro. Darüber hinaus sind die Laden-Betreiberinnen und -Betreiber dazu verpflichtet, diese Kontrollen zu dokumentieren. Verstoßen sie dagegen, drohen Bußgelder zwischen 500 und 2.000 Euro.

Zum Bußgeld-Katalog

Quelle: Landesregierung Schleswig-Holstein

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