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Stufenweise Einführung der Bezahlkarte für Asylleistungsberechtigte
Die Bezahlkarte für Asylleistungsberechtigte in Schleswig-Holstein soll zum Beginn des Jahres 2025 eingeführt und schrittweise auf die verschiedenen Leistungsbehörden übertragen werden.
Das hat heute das Kabinett in Kiel auf Vorschlag von Integrationsministerin Aminata Touré beschlossen. Dabei wurde auch vereinbart, welche Leistungsfunktionen die guthabenbasierte Debit-Karte zukünftig enthalten wird. Unter anderem sind monatliche Bargeld-Abhebungen in Höhe von 50 Euro für Voll- und Minderjährige vorgesehen.
Aushändigung und Funktionsbeginn
Bereits im Dezember soll den Bewohnerinnen und Bewohnern der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes die Bezahlkarte ausgehändigt werden. Ab Januar 2025 kann dann erstmals die Zahlfunktion genutzt werden. Im Anschluss wird die Nutzung der Karte auf die Kreise bzw. auf die von ihnen bestimmten Ämter und amtsfreien Gemeinden sowie die kreisfreien Städte erweitert. Dies geschieht innerhalb des ersten Quartals 2025. Insgesamt erfolgt die Ausgabe an derzeit rund 16.000 Leistungsberechtigte mit Aufenthalt in den Kreisen und kreisfreien Städten sowie rund 5000 Personen in den Erstaufnahmeeinrichtungen.
Andorderungen
Die Anforderungen an die Bezahlkarte umfassen u.a. die Funktion einer Debit-Karte, die Möglichkeit der Echtzeitüberweisung und des Bargeldsurrogats, ein neutrales und diskriminierungsfreies Design und Gebührenfreiheit. Die Karte kann sowohl physisch als auch digital auf dem Smartphone hinterlegt angewandt werden. Durch die Anforderungen wird sichergestellt, dass kein Einsatz im und Überweisungen ins Ausland und kein Geldfluss zwischen den Karten stattfinden kann. Die Bezahlkarte wird ausschließlich in Schleswig-Holstein einsetzbar sein.
Weitere Informationen
Hier finden Sie weitere Informationen und das Konzept zur Einführung: Bezahlkarte
Quelle: Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein