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Vereinfachte Verfahren für die konsequente Rückführung von Straftätern getroffen
Die Landesregierung und die Kommunalen Landesverbände haben sich auf weitreichende Maßnahmen geeinigt, um das Rückkehrmanagement von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen zu verbessern. Ziel ist es, die vorhandenen Kapazitäten in der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige noch effizienter zu nutzen. Kreise und kreisfreie Städte erhalten die Möglichkeit, hier künftig ausreisepflichtige Personen unter bestimmten Voraussetzungen selbständig unterzubringen. Insgesamt soll sich durch diese stärkere zentrale Bearbeitung die jährliche Zahl der Rückführungen erhöhen und die Kommunen sollen entlastet werden. Außerdem sollen Straftäter schneller abgeschoben werden. Land und Kommunen haben dazu nach intensiven Beratungen am 6. Dezember 2024 eine Vereinbarung getroffen.
Integrationsministerin Aminata Touré: „Land und Kommunen reichen sich die Hand, um bei dem anspruchsvollen Thema Rückführungen noch enger zusammenzuarbeiten. Wir bündeln wichtige Verfahren, gehen als Land stärker in die Verantwortung, wollen unsere Kapazitäten in den Landesunterkünften zur Vorbereitung von Rückführungen effizienter nutzen und entlasten hierbei die Kommunen.“
Für die Kommunalen Landesverbände lobte der Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, Landrat Dr. Henning Görtz, die getroffene Vereinbarung: „Ich freue mich, dass es uns gemeinsam gelungen ist, einen Weg zu finden, wie wir einerseits die kommunalen Ausländerbehörden entlasten und gleichzeitig beim Thema Rückführungen effizienter werden können. Das ging nur, weil das Land bereit war, mehr Verantwortung zu übernehmen und künftig deutlich mehr Fälle zentral zu bearbeiten. Das verdient Anerkennung.“
Kreise und kreisfreie Städte können künftig vollziehbar ausreisepflichtige Personen einfacher in der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige unterbringen. Voraussetzung dafür ist u.a., dass die betroffene Person aus einem Land stammt, in das eine Rückführung rechtlich und tatsächlich möglich ist und dass sie für die Aufnahme in einer Sammelunterkunft geeignet ist. Das derzeitige schriftliche Zustimmungsverfahren des Landesamts für Zuwanderung und Flüchtlinge für die Aufnahme in der Landesunterkunft gegenüber den Ausländerbehörden der Kreise und kreisfreien Städte entfällt künftig. Stattdessen wird es im Wesentlichen nur noch um Terminabsprachen gehen. Insgesamt stehen für die Unterbringung dieser Personengruppe 150 Plätze zur Verfügung.
Die Ausländerbehörden entscheiden nach eigenem Ermessen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, ob und welche Personen mit einer Wohnsitzauflage für die Landesunterkunft für Ausreisepflichtige belegt werden. Neben der Unterbringung übernimmt das Land für die aufgenommenen Personen dann auch die aufenthaltsrechtliche Bearbeitung. Darüber hinaus steht ein intensives Beratungsangebot für eine freiwillige Rückkehr zur Verfügung. Das Land wird die Regelungen für die Aufnahme in die Landesunterkunft für Ausreisepflichtige bis Ende Januar entsprechend anpassen.
Zusätzlich dazu hat die Landesregierung bereits im Maßnahmenpaket in den Bereichen Sicherheit, Migration und Prävention vom 17. September beschlossen, die aufenthaltsrechtliche Zuständigkeit für Personen, die die öffentliche Sicherheit beeinträchtigen (insbesondere ausländische Intensiv- und Mehrfachstraftäter) beim Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge zu zentralisieren. Hierzu wird eine Regelung geschaffen, um die aufenthaltsrechtliche Zuständigkeit im Einzelfall auf das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge zu übertragen. Das bedeutet, dass die Sachbearbeitung einschließlich der aufenthaltsbeendenden Maßnahmen in die Zuständigkeit des Landes übergeht. Die Landesregierung und die Kommunalen Landesverbände versprechen sich davon häufigere und schnellere Abschiebungen von Mehrfach- und Intensivstraftätern.
„Die Zentralisierung dieser Einzelfälle ermöglicht zum einen, sicherheitsrelevante Vorgänge besonders fokussiert zu bearbeiten. Zum anderen entlastet die Zentralisierung die kommunalen Ausländerbehörden wirksam dadurch, dass sie diese besonders arbeitsintensiven und zeitkritischen Verfahren an das Land abgeben können“, so Ministerin Touré.
Die für einen Zuständigkeitswechsel erforderlichen Rechtsänderungen sollen kurzfristig realisiert werden.
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein