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Bis 2030 stellt das Land über 23 Millionen Euro für den Sirenenausbau bereit
Das Kabinett hat gestern (10. September 2024) der landeseigenen Sirenenförderrichtlinie zugestimmt. „Wir haben immer gesagt, dass die Bundesmittel für eine Modernisierung unseres Sirenennetzes nicht im Ansatz ausreichen. Deswegen hatten wir bereits frühzeitig ein eigenes Landesprogramm angekündigt
„, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack. Bis zum Jahr 2030 sollen mit diesem Programm landesweit etwa 4000 neue Sirenen angeschafft oder Bestandssirenen so ertüchtigt werden, dass sie über digitale Empfänger zentral ausgelöst werden können. Dies kann etwa bei einem lokalen Ereignis durch die regionalen Leitstellen oder im Falle einer überregionalen Warnung durch das Lagezentrum des Landes oder des Bundes geschehen.
Nachdem der Bund trotz wiederholter Aufforderung durch die Innenministerkonferenz seine Mittel nicht weiter erhöht habe, seien in enger Abstimmung mit den Kreisen und kreisfreien Städten und ihren Verbänden Schwerpunkte abzustimmen und Prioritäten zu setzen gewesen. „Das hat länger gedauert, als wir alle es uns gewünscht hatten. Aber jetzt haben wir dafür eine von allen gemeinsam getragene Lösung
„, betonte die Ministerin.
Die Mittel würden in einem mit den Kreisen und kreisfreien Städten abgestimmten landesweit transparenten Verfahren verteilt. So werden Standorte in Gebieten mit einer höheren Warnwahrscheinlichkeit – etwa in Küstenstreifen – prioritär gefördert. Anders als beim Bundesprogramm sind jedoch nicht die Gemeinden direkt antragsberechtigt. Vielmehr kommt beim Landesprogramm den unteren Katastrophenschutzbehörden – also den Kreisen und Kreisfreien Städten – eine steuernde Funktion zu. Sütterlin-Waack: „Wir wollen mit den vorhandenen Mitteln möglichst viel erreichen. Unsere unteren Katastrophenschutzbehörden wissen am besten, wo bei ihnen Sirenen besonders wichtig sind.
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Auf Anregung der Städte über 80.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sei dort aufgrund deren höherer Bevölkerungsdichte und komplexerer urbanen Strukturen ergänzend zur Förderung ortsfester Sirenen optional die Förderung mobiler Warnmittel möglich.
Für 2024 stehen 6,74 Millionen Euro für die Modernisierung des Sirenennetzes zur Verfügung. In den Folgejahren sind bis einschließlich 2030 jeweils 2,911 Millionen Euro eingeplant. Da die Richtlinie bereits seit längerem angekündigt wurde, können die Kreise und kreisfreien Städte für Maßnahmen, die ab dem 1.1.2023 begonnen wurden, Mittel beantragen.
Quelle: Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein