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Corona: Ab Mittwoch gelten neue Regelungen

Bildquelle: Shutterstock

Leben

Corona: Ab Mittwoch gelten neue Regelungen

Kabinett beschließt Corona-Verordnungen

Ab Mittwoch gelten im echten Norden neue Regelungen: Es gibt eine erweiterte Maskenpflicht, außerdem dürfen Chöre wieder proben.

Mit der Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnungen reagiert die Landesregierung auf die Beschlüsse der Konferenz von Bundeskanzlerin und Ministerpräsident:innen vom 27. August. Bund und Länder hatten gemeinsam vereinbart, zunächst keine größeren Lockerungsschritte zu gehen. Die nun angepassten Regeln treten am 2. September in Kraft und sollen auch eine größere Einheitlichkeit insbesondere zwischen den norddeutschen Ländern herstellen.

Gemeinsam verantwortungsvoll handeln

„Die Infektionszahlen verdeutlichen, dass wir weiterhin nur maßvoll bestehende Regeln anpassen können“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther. Es liege in der Verantwortung der Politik – aber auch jedes Einzelnen – sich und andere verantwortungsvoll zu schützen, auch wenn dafür weiterhin deutliche Einschränkungen notwendig seien.

Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg betonte: „Jede und jeder sollte dazu beitragen, dass wir erzielte Erfolge gemeinsam durch umsichtiges und rücksichtsvolles Handeln wahren.“ So habe sich beispielsweise das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bewährt und sei ein deutlich milderes Mittel als bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens zu schließen. Deshalb werde die sogenannte „Maskenpflicht“ ausgeweitet.

Folgende Änderungen wurden beschlossen:

  • Ab Mittwoch gilt die Maskenpflicht auch innerhalb von Behörden mit Publikumsverkehr, sofern kein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten oder keine geeigneten physischen Barrieren wie Plexiglaswände vorhanden sind. Gerichte sind von dieser Regelung ausgenommen und treffen im Rahmen ihres Hausrechts eigene Regelungen. Ausnahmen gelten ebenfalls für Menschen, die zum Beispiel aus medizinischen Gründen keine solche Bedeckung tragen können.
  • Musikproben auch von Amateuren dürfen in geschlossenen Räumen ohne Publikum und mit Abstandsregeln wieder stattfinden.
  • Für professionelle Tanzvorführungen oder Konzerte gelten neue Abstandsregeln. So müssen zwischen den Akteuren künftig jeweils 2,5 Meter Abstand eingehalten werden (bisher drei Meter), zum Publikum gilt ein Mindestabstand von vier Metern (bisher sechs Meter).
  • Theater, Konzerte und Kinos können wieder leichter Veranstaltungen organisieren. Voraussetzungen dafür sind angepasste Schutzvorkehrungen, die unter anderem das Abstandsgebot (einzelner Kohorten), Einhaltung der Hygieneregeln und die Möglichkeit der Kontaktnachverfolgung sicherstellen.
  • Geschäfte können künftig die Zahl ihrer Kunden flexibler bestimmen. Liegen entsprechende Hygienekonzepte vor, kann auch mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter den Laden betreten.
  • In Fahrgeschäften, zum Beispiel auf Jahrmärkten oder in Freizeitparks, gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
  • Eltern dürfen ab Mittwoch wieder ihre Kinder zum Sportverein begleiten. Pro minderjährigem Kind ist dann eine Aufsichtsperson am Spielfeldrand zugelassen.
  • Bei außerschulischen Bildungsangeboten in festen Gruppen kann vom Abstandsgebot abgewichen und die Maskenpflicht ausgesetzt werden, sofern der Teilnehmerkreis über mindestens fünf Monate im Wesentlichen unverändert bleibt.
  • In Reisebussen gilt die Maskenpflicht für Fahrgäste, die sie sich nicht auf einem Sitzplatz befinden oder der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Fahrgästen unterschritten wird. Bislang galt die Regel grundsätzlich.

Verordnungen im Wortlaut

Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 1. September 2020

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