Nachrichten
Der erste Spatenstich: Neue Kurzzeitpflegeeinrichtung in Flensburg
Startschuss für eine neue Kurzzeitpflegeeinrichtung in Flensburg: Sozialministerin Sozialministerin und Oberbürgermeister Fabian Geyer haben gestern gemeinsam mit den Bauträgern Kirsten und Stefan Boysen den ersten Spatenstich für den Bau der neuen solitären Kurzzeitpflegeeinrichtung am Sünderuper Weg gesetzt. Das Land Schleswig-Holstein fördert den Bau der Einrichtung mit 2,3 Millionen Euro.
„Diese Art von Einrichtungen sind ganz wichtig, um pflegende Angehörige zu entlasten. Besonders wenn eine pflegebedürftige Person nach einem Krankenhausaufenthalt kurzfristig für begrenzte Zeit einen Pflegeplatz braucht, bietet die solitäre Kurzzeitpflege Entlastungsmöglichkeiten. Gleichzeitig unterstützt sie Pflegebedürftige dabei, bald wieder in ihr eigenes Zuhause zurückkehren zu können. Ich freue mich sehr, dass hier in Flensburg mit unserer Landesförderung nun die zweite Einrichtung dieser Art in Schleswig-Holstein entsteht
“, sagte Sozialministerin Aminata Touré.
Oberbürgermeister Fabian Geyer betonte die Bedeutung der Kurzzeitpflegeplätze für Flensburg: „Gerade bei der Kurzzeitpflege besteht nach wie vor ein großer Bedarf in Flensburg. Deshalb freue ich mich, dass hier in Sünderup nun 46 Plätze geschaffen werden können. Die hier geschaffene Einrichtung sucht damit in dieser Größenordnung ihresgleichen. Dem Land danke ich für die kurzfristige Fördermöglichkeit, die dieses Projekt ermöglicht
„.
Der Neubau in Flensburg soll insgesamt 46 Plätze bieten, die ausschließlich für die Kurzzeitpflege vorgehalten werden. Eine weitere Einrichtung dieser Art mit 30 Plätzen befindet sich in Niebüll. Zusätzlich gibt es in Schleswig-Holstein 1.723 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze.
Hintergrund Förderprogramm: Das Land Schleswig-Holstein stellte von 2022 – 2024 im Rahmen des Förderprogramms zur Verbesserung der Kurzzeitpflege insgesamt 10 Millionen Euro aus IMPULS-Mitteln bereit. Für jeden neu geschaffenen solitären Kurzzeitpflegeplatz war eine Förderung in Höhe von bis zu 50.000 Euro möglich, die beispielsweise für die Umwandlung von Räumlichkeiten oder Baumaßnahmen genutzt werden können. Das Sozialministerium hatte im März 2024 im Rahmen einer Informationsveranstaltung erneut über das Programm informiert, um weitere Interessierte zu gewinnen.
Quelle: Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein