Leben
Empfehlung der Stadt Flensburg: Besser ganz auf Feuerwerk verzichten!
Verkauf und Abbrennen von Feuerwerkskörpern: Verzicht schützt Gesundheit, Klima und Tiere!
Auch in diesem Jahr ist dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern, insbesondere durch Kinder und Jugendliche, in der Zeit um die Jahreswende erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit weist die Ordnungsverwaltung der Stadt Flensburg auf folgendes hin:
- Im Ausland erworbene pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 müssen gem. § 5 SprengG mit einer Registrierungsnummer und dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein und dürfen nur aus Anlass des Jahreswechsels (31.12./01.01.) abgebrannt werden. Die Einfuhr ist beim Zoll anzumelden, Zuwiderhandlungen sind strafbar.
- Das Überlassen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 an Personen unter 18 Jahren ist verboten. Vorbeugend ist es auch Eltern bzw. älteren Geschwistern strengstens untersagt, ihren Kindern bzw. jüngeren Geschwistern derartige pyrotechnische Gegenstände zu überlassen.
- Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reetdach- und Fachwerkhäusern ist verboten.
- Der Verstoß gegen die o.g. Regelungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000,00 € geahndet werden.
Empfehlung der Stadt Flensburg: Besser ganz verzichten!
Die Stadtverwaltung Flensburg würde sich freuen, wenn Sie aus Umwelt- und Klimaschutzgründen sowie aus Rücksicht auf Tiere, ängstliche Mitmenschen und Ihre Gesundheit auf das Abbrennen von Feuerwerk ganz verzichten würden. Und bittet aber auf jeden Fall um sorgsamen Umgang mit den Feuerwerkskörpern und gegenseitige Rücksichtnahme.
Quelle: Stadt Flensburg