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Energiepaket im Bundesrat verabschiedet

Bildquelle: Shutterstock

Leben

Energiepaket im Bundesrat verabschiedet

Der schleswig-holsteinische Energiewende- und Klimaschutzminister Tobias Goldschmidt hat das am 08.07.22 im Bundesrat verabschiedete Gesetzespaket der Bundesregierung zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien begrüßt und dessen Bedeutung unterstrichen: „Diese Gesetze sind ein Entfesselungspaket für die Energiewende, welches lange überfällig war. Die Erneuerbaren sind keine Hobbyveranstaltung, die nur dann stattfinden kann, wenn nichts und niemand etwas dagegen hat. Sie sind Technologien zur Rettung des Weltklimas und zur Wiederherstellung unserer nationalen Energiesouveränität. Erneuerbare Energien liegen im öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit“, sagte Goldschmidt. Dabei unterstrich er die Notwendigkeit, Klima- und Artenschutz in Einklang zu bringen: „Die Klimakrise und das Artensterben sind eng miteinander verwoben. Sie können und müssen gemeinsam bekämpft werden. Windenergie und Artenschutz lassen sich vereinbaren, das zeigen wir in Schleswig-Holstein seit langem.“

Goldschmidt lobte insbesondere die Einführung des Windenergie-Bedarfsgesetz (WindBG), welches den Bundesländern klare Vorgaben zur Erreichung ihrer Ausbauziele bis zum Jahr 2032 macht: „Die Energiewende funktioniert nur, wenn sie in der Bevölkerung breit akzeptiert ist. Dies erreichen wir vor allem dann, wenn alle Bundeländer einen fairen Beitrag leisten. Das Windenergie-Bedarfsgesetz ist dafür von unschätzbarem Wert, denn es nimmt uns alle in die Verantwortung“, so Goldschmidt. Gleichzeitig zeigte er sich optimistisch, dass Schleswig-Holstein seine Ausbauziele erreichen werde: „In Schleswig-Holstein drehen sich schon heute 3000 Windkraftanlagen, die rund sieben Gigawatt Erneuerbaren Strom erzeugen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns gerade auf 15 Gigawatt bis 2030 verständigt. Das Zwischenziel für 2027 im Windenergiebedarfsgesetz erreichen wir schon heute. Und das Ziel für 2032 wollen wir in dieser Legislaturperiode erreichen“, sagte Goldschmidt.

Auch von den weiteren Gesetzesänderungen erwartet Goldschmidt einen Schub für die Energiewende: „Für die Erneuerbaren werden jetzt viele Fragen gelöst. Photovoltaik wird angemessen vergütet, auch in der Teileinspeisung. So werden die Dächer voll. Und wenn dann auch im eigenen Garten eine Photovoltaik-Anlage stehen darf, freut mich das besonders. Denn das war eine Initiative aus Schleswig-Holstein.“ Goldschmidt betonte jedoch auch, dass er sich im Bereich der Energieeffizienz weitergehende Maßnahmen gewünscht hätte: „Jede eingesparte Kilowattstunde Energie wird es uns ermöglichen, schneller aus der Abhängigkeit von Energieimporten rauszukommen. Und auch die Erzeugung Erneuerbarer Energien braucht Material und Ressourcen. Hiermit wollen wir möglichst sparsam umgehen“, so Goldschmidt.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Gasmangellage begrüßte Goldschmidt zudem die Novelle des Gesetzes zur Sicherung der Energieversorgung (EnSiG): „Der Bund und die Bundesnetzagentur bekommen mit der Novelle einen ganzen Instrumentenkasten an die Hand, um die Energieversorgung bezahlbar zu halten. Dieser Instrumentenkasten reicht vom temporären Einstieg bei Energieversorgungsunternehmen bis zur Inkraftsetzung der Preisweitergabe von Kosten vor allem beim Gas.“ Gleichzeitig mahnte er die zielgerichtete Entlastung von einkommensschwachen Haushalten an: „Es darf nicht die Gießkanne sein. Eventuell nötige weitere Entlastung muss bei denen ankommen, die in schlecht gedämmten Mietwohnungen Vervielfachungen der Heizkosten fürchten müssen“, sagte Goldschmidt.

Hintergrund:

Am 08.07.22 hat der Bundesrat ein umfangreiches Gesetzespaket zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien sowie zur Erhöhung der Versorgungssicherheit in Deutschland verabschiedet. Das Gesetzespaket sieht Änderungen EnSiG vor, enthält ein neues Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz (EKBG), das zur Reduktion des Gasverbrauchs in der Stromerzeugung den Rahmen setzt. Weiterhin gibt es Änderungen am Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) sowie am Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG), am Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG), am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), am Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), im Gebäudeenergiegesetz und sowie die Verabschiedung des WindBG. Außerdem wurden weitere Gesetze und Verordnungen im Energierecht angepasst.

Quelle: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein

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