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Hinweise zur Stichwahl der Oberbürgermeisterwahl

Bildquelle: Shutterstock

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Hinweise zur Stichwahl der Oberbürgermeisterwahl

Nachdem im ersten Wahlgang der Oberbürgermeister*innenwahl keine/r der Kandidat*innen eine absolute Mehrheit erzielt hat, wird am 02.10.2022 – vorbehaltlich der Feststellung durch den Wahlausschuss – eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Kandidat*innen stattfinden.

Ab Donnerstag, den 22.09.2022 können die Stimmen zur Stichwahl im Rathaus abgegeben und die Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Zur Wahl im Wahllokal gelten die bereits zum ersten Wahlgang versandten Wahlbenachrichtigungen bzw. der Personalausweis/Reisepass.

Wer bereits bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl angegeben hat, auch Briefwahlunterlagen für die Stichwahl zu benötigen, bekommt diese automatisch zugesandt.

Ein Antrag ist nur dann erforderlich, wenn eine Briefwahl noch nicht beantragt wurde. In Zweifelfällen kann gern Rücksprache mit dem Briefwahlbüro gehalten werden.

Ein persönlicher Antrag auf Briefwahl im Rathaus kann bis Freitag, den 30.09.2022 um 12:00 Uhr gestellt werden. Online kann die Beantragung bis zum 28.09.2022 um 12:00 Uhr erfolgen. Es wird empfohlen die Unterlagen persönlich abzuholen, da eine rechtzeitige Zustellung nicht gewährleistet werden kann.

Sofern die Briefwahlunterlagen 4 Werktage nach Antragstellung nicht zugestellt wurden, bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme mit dem Briefwahlbüro

Wahlbriefe können bis Sonntag, 02.10.2022, 08:00 Uhr im Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden. Zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr können Wahlbriefe nur noch in den jeweiligen Wahllokalen abgegeben werden.

Quelle: Presseservice Stadt Flensburg

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