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Land senkt Kita-Beiträge für Eltern mit geringeren Einkommen

Bildquelle: Shutterstock

Leben

Land senkt Kita-Beiträge für Eltern mit geringeren Einkommen

Eltern mit geringeren und mittleren Einkommen werden bei den Kita-Beiträgen in Schleswig-Holstein entlastet. Familienministerin Aminata Touré hat heute in Kiel Maßnahmen vorgestellt, mit denen das Land auf aktuelle soziale Herausforderungen angesichts allgemein gestiegener Lebenshaltungskosten reagiert. „Eine gute und umfassende Kindertagesbetreuung ist für uns nicht verhandelbar“, sagte die Ministerin: „Mit unserem Kita-Paket entlasten wir gezielt Eltern mit geringeren und mittleren Einkommen, die sich angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten kaum noch eine Kindertagesbetreuung leisten können. Zudem stärken wir aufgrund der gestiegenen Energiepreise die Kita-Struktur im Land mit fünf Millionen Euro. Die Kindertagesbetreuung muss trotz der Energie-Krise und der enorm gestiegenen Kosten weiterhin vollständig durch die Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen mit hoher Qualität umgesetzt werden können.“

Für das Kita-Paket nimmt das Land insgesamt 20 Millionen Euro in die Hand. Damit wird unter anderem die Einrichtung eines Härtefallfonds aus dem 8-Punkte-Entlastungspaket der Landesregierung vom 6. September zeitnah umgesetzt.

Vom 1. Januar an sollen für Eltern mit geringen und mittleren Einkommen Entlastungen bei den Kita-Beiträgen greifen. Dafür wird die bereits existierende Sozialregelung verbessert. Bislang gilt: Eltern mit einem Einkommen unterhalb der Sozialhilfe-Einkommensgrenze sind beitragsfrei. Eltern, die über dieser Grenze liegen, zahlen Kita-Beiträge und müssen dabei zunächst 50 Prozent ihres über der Grenze liegenden Einkommens einsetzen. Diese Regelung greift, bis Eltern mit ihrem Anteil den landesweit vorgeschriebene Kita-Höchstbeitrag (sog. Beitragsdeckel) erreichen. Auch Einkommensklassen darüber zahlen nur diesen Maximalbeitrag für die Kindertagesbetreuung.

Diese Regelungen bleiben in den Grundsätzen bestehen. Aber: Ab 1. Januar müssen Eltern, deren Einkommen die Einkommensgrenze übersteigt, nur 25 statt 50 Prozent des darüber liegenden Einkommens für den Kita-Beitrag aufwenden. Dadurch ergeben sich monatliche Einsparungen im zumeist zweistelligen Bereich, in Einzelfällen können es auch über 200 Euro sein.

Zudem steigt die Zahl derer, die überhaupt von den sozialen Ermäßigungen profitieren, da über die 25-Prozent-Regelung auch etwas höhere Einkommensbereiche erschlossen werden. Die Beitragsdeckel und alle weiteren bestehenden Regeln bleiben unangetastet. Die angepasste Regelung hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2023.

„Wir wollen aber nicht nur die Kita-Eltern entlasten, sondern sehen uns auch in der Verantwortung, den Kitas und Kindertagespflegestellen selbst unter die Arme zu greifen“, sagte Touré. Deshalb stellt das Land den Einrichtungen fünf Millionen Euro als Inflationsausgleich zur Verfügung. Damit werden der sogenannte Sachkostenbasiswert, der Sachkostenzuschlag, die Mindesthöhen für die Sachaufwandpauschale und der Pauschalsatz pro Kind für die Kindertagespflege zum nächsten regulären Anpassungstermin am 1. Januar 2023 für die dann folgenden 12 Monate angehoben. „Mit diesen Schritten sorgen wir dafür, dass die wichtige Betreuung und Bildung auch in den schwierigen Zeiten erfolgen kann“, so die Ministerin.

Aktuell werden in Schleswig-Holstein rund 126.000 Kinder in rund 1.850 Kindertagesstätten und über 2.000 Kindertagespflegestellen betreut.

Quelle: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

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