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Land will Corona-Verordnung anpassen

Archivbild | Bildquelle: Shutterstock

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Land will Corona-Verordnung anpassen

Die Infektionszahlen im echten Norden bleiben weiterhin konstant. Daher sollen in der kommenden Woche weitere Lockerungen folgen.

Mit kleinen Schritten zurück in die Normalität: Nach den Schulöffnungen am vergangenen Montag will die Landesregierung auch in der kommenden Woche einzelne Teile des öffentlichen Lebens wieder zugänglich machen. Dafür wird das Kabinett am kommenden Freitag eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschließen.

Öffnungen im Einzelhandel und bei Friseuren

Ab dem 1. März sollen sogenannte elementare körpernahe Dienstleistungen wieder möglich sein, auch wenn diese nicht medizinisch oder pflegerisch notwendig sind. Damit dürfen beispielsweise Friseursalons und Nagelstudios mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen. Dazu zählen unter anderem die Erhebung von Kontaktdaten sowie das Tragen von medizinischen Masken. Darüber hinaus sollen Blumenläden, Gärtnereien und Gartenbaucenter wieder öffnen dürfen – dies gilt auch für räumlich getrennte Gartenabteilungen von Baumärkten.

Sport und Freizeitgestaltung ermöglichen

Ab Montag sollen auch Sportanlagen wieder für den Individualsport geöffnet werden, Schwimm- und Spaßbäder müssen allerdings geschlossen bleiben. In den Sportanlagen gelten weiterhin die bestehenden Kontaktbeschränkungen, Zuschauer:innen dürfen die Anlagen nicht betreten. Soweit der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, gilt diese Beschränkung für jeden Raum.

Nach den Plänen der Landesregierung sollen auch andere Freizeitangebote wieder öffnen dürfen, so zum Beispiel die Außenbereiche von Tierparks, Wildparks, Aquarien, Angelteichen und Zoos. Voraussetzung dafür sind entsprechende Hygienekonzepte. So müssen die Betreiber die Besucherzahl auf eine Person pro 20 Quadratmeter Verkehrsfläche begrenzen und die Kontaktdaten der Gäste erfassen.

Berufliche Qualifizierungen werden gestattet

Außerdem sollen Prüfungen für zwingend erforderliche berufliche Qualifizierungen – beispielsweise Sachkundenachweise – wieder möglich sein, sofern eine Online-Prüfung rechtlich nicht zulässig ist.

Ausnahmen in Hochinzidenz-Gebieten

Angesichts des hohen Infektionsgeschehens im nördlichen Landesteil ist die Landesregierung mit der Stadt Flensburg im Gespräch über die Fortsetzung der bisherigen Regelungen. Gleiches gilt für das unmittelbare Flensburger Umland im Kreis Schleswig-Flensburg.

Quelle: Landesregierung Schleswig-Holstein

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