Connect with us
.

Schulen in Flensburg bleiben geschlossen

Leben

Schulen in Flensburg bleiben geschlossen

Die Stadtverwaltung Flensburg hat heute zum Schulbetrieb eine weitere Allgemeinverfügung erlassen. Der Schulbetrieb in der Stadt Flensburg wird an allen Schulen grundsätzlich in Form von Distanzlernen fortgesetzt. Dies gilt auch an den Grundschulen.

Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 25.02.2021 bis einschließlich zum 07.03.2021. Eine Verlängerung oder ggf. auch vorzeitige Änderung oder Aufhebung ist in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen möglich.

Allgemeinverfügung

Der Oberbürgermeisterin der Stadt Flensburg über Einschränkungen in den Bereichen Bildung und Kindertagesstätten auf dem Gebiet der Stadt Flensburg

Gemäß §§ 28a Abs. 1, 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG), § 20 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (BekämpfVO)

in Verbindung mit § 106 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz – LVwG) wird folgende

Allgemeinverfügung erlassen:

  1. Regelungen zu Schulen
  2. Der Schulbetrieb in der Stadt Flensburg wird an allen Schulen grundsätzlich in

Form von Distanzlernen fortgesetzt. Dies gilt auch an den Grundschulen.

  1. Abweichend von I Ziffer 1 sind Präsenzunterrichtsangebote in Abschlussklassen unter Einhaltung strenger Hygienevorgaben zulässig.

Während des Aufenthalts auf dem Schulgelände ist eine medizinische oder vergleichbare Maske oder eine Maske ohne Ausatemventil der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94 zu tragen und ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen zu sichern (§ 7 Abs. 4 in Verbindung mit § 5 Abs. 4 SchulencoronaVO).

  1. An den Schulen wird eine Notbetreuung eingerichtet. § 7 Abs. 2 SchulencoronaVO gilt mit der Maßgabe, dass die Angebote für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 vorgehalten werden.
  1. § 7 Abs. 5 SchulencoronaVO wird ausgesetzt. Klassenarbeiten, in denen abschlussrelevante Noten im 2. Schulhalbjahr vergeben werden, können nicht in Präsenz geschrieben werden.

Den kompletten Wortlaut zur Allgemeinverfügung finden Sie hier.

Quelle: Stadt Flensburg


Lagebewertung der Landesregierung SH:

Eine aktuelle Lagebewertung (Stand 23.02.2021) hat dabei Folgendes ergeben:

1. Flensburg:

a) Schule:

  • Der Schulbetrieb wird bis zum 7. März in Form von Distanzlernen fortgesetzt. Dies gilt auch an den Grundschulen.
  • Die Abschlussklassen erhalten weiterhin Präsenzunterrichtsangebote unter Einhaltung strenger Hygienevorgaben (insbesondere Einhaltung der Mindestabstandsregel und Tragen einer medizinischen oder vergleichbaren Maske oder einer Maske ohne Ausatemventil der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94).
  • Klassenarbeiten dürfen nicht in Präsenz geschrieben werden, außer in den Abschlussklassen im Rahmen der Präsenzunterrichtsangebote.
  • In den Jahrgangsstufen 1 – 6 bleibt das bisherige Notbetreuungsangebot bestehen.

b) KiTa: Notbetreuung bis mindestens zum 07.03.2021. Eingeschränkter Regelbetrieb frühestens ab dem 08.03.2021

Eine Allgemeinverfügung ist zunächst bis zum 07.03.2021 zu befristen.

2. Schleswig-Flensburg

a) Schule:

  • Der Schulbetrieb wird für die Jahrgangsstufen 1 – 4 ab 1. März bis zunächst 7. März in Form des Wechselunterrichts aufgenommen. Dafür halbieren die Schulen die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, indem sie aus jeder Lerngruppe zwei Kohorten bilden, die z.B. im täglichen oder wochenweisen Wechsel im Präsenzunterricht und im Distanzlernen beschult werden.
  • Die Abschlussklassen erhalten weiterhin Präsenzunterrichtsangebote unter Einhaltung strenger Hygienevorgaben (insbesondere Einhaltung der Mindestabstandsregel und Tragen einer medizinischen oder vergleichbaren Maske oder einer Maske ohne Ausatemventil der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94).
  • Für alle anderen Jahrgangsstufen wird das Distanzlernen fortgesetzt.
  • Klassenarbeiten dürfen nicht in Präsenz geschrieben werden, außer in den Abschlussklassen im Rahmen der Präsenzunterrichtsangebote.
  • In den Jahrgangsstufen 1 – 6 bleibt das bisherige Notbetreuungsangebot bestehen. Das gilt im Falle des Wechselunterrichts für Schülerinnen und Schüler, die jeweils im Distanzlernen sind, wobei die Schulen die Möglichkeit haben, die Kinder aus der Notbetreuung auch durchgehend in den Präsenzunterricht zu integrieren, statt eine gesonderte Notbetreuungsgruppe einzurichten. Mehr als 60 % der Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe sollen aber nicht zur gleichen Zeit am Präsenzunterricht teilnehmen.
  • In bestimmten an Flensburg angrenzende Gemeinden wird das Distanzlernen fortgesetzt. Das gilt auch für die Grundschulen. Diese Gemeinden werden vom Kreis Schleswig-Flensburg per Allgemeinverfügung ausgewiesen.

b) KiTa: Eingeschränkter Regelbetrieb bis zum 07.03.2021. In bestimmten an Flensburg angrenzenden Gemeinden gilt die flexible Notbetreuung. Diese Gemeinden werden vom Kreis Schleswig-Flensburg per Allgemeinverfügung ausgewiesen.

Eine Allgemeinverfügung ist zunächst bis zum 07.03.2021 zu befristen.

Quelle: Landesregierung SH

Continue Reading
Weitere Beiträge...

Mehr Leben

.
To Top