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Nach den Osterferien entfällt die Maskenpflicht an den Schulen

Bildquelle: Shutterstock

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Nach den Osterferien entfällt die Maskenpflicht an den Schulen

Kinder zuerst – das war und bleibt unsere Devise. Gerade in der jetzigen Situation geht es darum, die Schülerinnen und Schüler bevorzugt zu behandeln statt sie schlechter zu behandeln als weitere Teile der Gesellschaft. Deshalb wird es nach den Osterferien an unseren Schulen keine Maskenpflicht mehr geben“, sagte Bildungsministerin Karin Prien heute (31. März) in Kiel. „Das Recht der Kinder auf Bildung muss für uns an oberster Stelle stehen, aber der Schutz vulnerabler Personen bleibt ebenso selbstverständlich. Schülerinnen und Schüler und auch die Erwachsenen in den Schulen haben nach wie vor die Möglichkeit, sich und andere zu schützen, indem sie freiwillig und eigenverantwortlich Masken tragen“, so die Ministerin.

Bereits ab 3. April 2022 würden neue bundesrechtliche Vorgaben für Corona-Schutzmaßnahmen gelten. „In den Schulen erlaubt das Infektionsschutzgesetz keine Maskenpflicht mehr. Die Schulen-Coronaverordnung muss daher mit Ablauf des 2. April 2022 außer Kraft treten“, erläuterte die Ministerin. Diese Änderung der Schutzmaßnahmen in Schulen sei vor allem für die Kinder und Jugendlichen von großer Bedeutung, die unter den Veränderungen während der Pandemie und den damit verbundenen Eingriffen in ihre soziale Teilhabe besonders gelitten haben. „Wenn also die Maskenpflicht in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen fällt, muss das ebenso für Kinder und Jugendliche und die Schulen gelten“, sagte die Ministerin.

Zudem habe sich die Anzahl der gemeldeten Neuinfektionen sowohl bei Schülerinnen und Schülern als auch bei Lehrkräften in der vergangenen Woche spürbar verringert. Die landesweite Inzidenz liege laut Landesmeldestelle aktuell bei 1.406 (Vorwoche 1.638) und sei damit gesunken. Gemäß den Daten liege die Inzidenz der Kinder (0 bis 9) bei 1.617 (Vorwoche 1.974) und die Inzidenz der Jugendlichen (10 bis 19) bei 2.178 (Vorwoche 2.863). Nur noch 12 Personen zwischen 0 und 19 Jahren seien landesweit mit Corona hospitalisiert (Vorwoche 18). Beeinträchtigungen des Präsenzunterrichts seien lediglich an 6 Standorten zu verzeichnen gewesen (Vorwoche 13).

Die Mund-Nasenbedeckung habe sich als besonders wirksame Schutzmaßnahme während der Pandemie erwiesen. „Die meisten Schülerinnen und Schüler und am Schulleben Beteiligten haben sich im Laufe der Pandemie an das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckungen gewöhnt. Deshalb ist es ab dem 3. April 2022 auch weiterhin möglich, im Rahmen einer persönlichen Entscheidung zum Selbst- und Fremdschutz eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen“, sagte die Ministerin. Sie betonte aber auch, dass Schulleitungen, Lehrkräfte oder schulische Gremien auch aus Rechtsgründen keine entsprechende Empfehlung aussprechen dürften. Insbesondere könne die Schule selbst keine Maskenpflicht anordnen, dafür fehle die rechtliche Grundlage.

Auch die anlasslosen Pflichttestungen werde es – wie von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) mit Unterstützung des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) am 3. März 2022 empfohlen – nicht mehr geben. Prien: „Auch nach den Osterferien besteht weiterhin die Möglichkeit, sich freiwillig zweimal wöchentlich zuhause zu testen. Das empfiehlt sich besonders, wenn ein Anlass besteht, etwa durch Risikokontakte oder Krankheitssymptome.“  Auch in diesem Fall gelte, dass Schulen nicht eigenständig Vereinbarungen zu einer Fortsetzung der verpflichtenden Teststrategie treffen dürften. Auch hierfür fehle die Rechtsgrundlage. Die Ministerin appellierte aber an alle Eltern und Schülerinnen und Schüler: „Jeder und jede kann zur Sicherheit in der Schule beitragen, wenn man sich am letzten Ferientag oder vor Beginn des ersten Schultages freiwillig zu Hause testet.

Quelle: Schleswig-Holsteinisches Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 

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