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Offener Brief aus unserer Region – an die Bildungsministerin

Leben

Offener Brief aus unserer Region – an die Bildungsministerin

Eine wachsende Zahl von Unterzeichnern  aus unserer Region wendet sich – per offenem Brief – an unsere Bildungsministerin K. Prien. Es geht Ihnen um das Wohl der Kinder und wenig nachvollziehbare Maßnahmen. Bitte lesen Sie selbst.

Der Ministerpräsident – Staatskanzlei

Karin Prien

Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel

Offener Brief wegen der Corona Verordnungen und Maßnahmen an Schulen

Sehr geehrte Frau Prien,

mit klarem Menschenverstand sind für uns die Corona-Verordnungen und Maßnahmen an den Schulen nicht mehr nachzuvollziehen. Ursprünglich wurden diese Maßnahmen damit begründet, dass man das Gesundheitssystem nicht überlasten wolle. Wie man auf der Schleswig-Holstein Website nachlesen kann bewegt sich aber die Corona-Hospitalisierungsinzidenz für Schleswig-Holstein seit Monaten deutlich unter 5%. Wenn nicht die Hospitalisierungsinzidenz über die Gefährdung der Überlastung des Gesundheitssystems Aufschluss geben kann – welche Zahlen sollten es sonst sein?

Man kann anhand dieser Inzidenz doch vermuten, dass die Mehrheit der Schleswig-Holsteiner die Infektion ohne größere Komplikationen übersteht und offensichtlich zumindest durch Corona keine Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems besteht. Diese These dürfte durch die hohe Impfquote von über 70% der Schleswig-Holsteiner untermauert werden, da die Impfung ja vor einem sogenannten ‚schweren Verlauf‘ schützt.

Die Schüler müssen nunmehr seit fast zwei Jahren mit den von Ihnen vorgeschriebenen Einschränkungen leben. Selbst die Grundschüler sind gezwungen, ihren Unterricht hinter der Maske zu durchleben. Mehrere Studien belegen wie schädlich das Tragen von Masken gerade für Kinder ist. Es reduziert die Sauerstoffzufuhr, erhöht die CO2-Rückatmung und schränkt das Sichtfeld ein. Und gerade beim Lesen-Lernen ist die Kommunikation mit Mimik und Gestik äußerst wichtig. Wir gehen davon aus, dass Sie aus rein politischem oder gar persönlichem Interesse die Maskenpflicht an Schulen aufrecht erhalten – und nicht aus gesundheitlichen Aspekten heraus. Es gibt trotz mittlerweile fast zwei Jahre andauernder Pandemie keine Studien über die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und was noch viel wichtiger ist: auch keine Studien über die Unbedenklichkeit der Maskenpflicht für Kinder. Sie verwehren den Kindern einen unbeschwerten Unterricht trotz mittlerweile zweitäglicher Testpflicht. Die Lehrkräfte waren schon vor der Pandemie knapp besetzt und nun missbrauchen Sie diese für die Durchführung, Verwaltung und Kontrolle von medizinischen Testungen an den Schülern, für die sie nicht ausgebildet sind und wodurch wertvolle Lehrzeit verloren geht. Auch hier gibt es keine unabhängigen Daten, die die Unbedenklichkeit der Testungen an den Kindern bestätigen, ganz im Gegenteil: es sind immer noch Tests in Gebrauch, die überhaupt nicht für die Anwendungen an Kindern zugelassen sind.

Seit Beginn der Corona-Pandemie sind die Suizidversuche bei Kindern um 400% gestiegen. Laut COPSY-Studie des UKE HH sei mittlerweile fast jedes dritte Kind psychisch auffällig. Es hat den Anschein, als wären die Corona-Maßnahmen. die die Kinder betreffen, eher stark gesundheitsgefährdend als dass sie einen Schutz böten.

Da es offensichtlich keine haltbaren Gründe zur Aufrechterhaltung der Corona-Verordnungen an Schulen gibt, fordern wir Sie hiermit auf, diese mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Falls Sie sich entscheiden, die Maßnahmen aufrecht zu erhalten, fordern wir Sie hiermit auf, die tatsächlichen Beweggründe der Verordnungen zu benennen (inkl. wissenschaftlicher Studien) und die Unbedenklichkeit von Masken und Testungen an Kindern, insbesondere auf physische und psychische Gesundheit nachzuweisen (ebenfalls inkl. wissenschaftlicher Studien).

Wir erwarten aufgrund der Dringlichkeit der Sache Ihre Antworten innerhalb von 7 Tagen ab Eingang dieses Schreibens, denn es geht um die Gesundheit unserer Kinder!

Unterzeichnet:

Unterzeichnerliste Offener Brief
Name Wohnort Tätigkeit
Dirk Plagemann Sandesneben Abteilungsleiter
Ilka Schnau Steinbergkirche Altenpflegerin
Inga Gerlach Steinbergkirche Altenpflegerin
Susanne Fahr Wees Altenpflegerin
S. Christiansen Grundhof Anwältin
Julia Zötler Löwenstedt APH
Heidrun Karstens Husum Apothekerin i.R.
Wiebke Martensen Niebüll Architektin
Dr. Harwig Richter Westerland Arzt
Dr. Burkhard Schulz Flensburg Arzt
Alexandra Jopp Tarp Arzthelferin
Claudia Aktan Niebüll Arzthelferin
Birgit Gluteulask Wees Ärztin
Ove Jessen Süderhackstedt Baumaschinenführer
Jörn Graef Tarp Berufskraftfahrer
Nicole May Mohrkirch Betreuungskraft
Lothar Koch Sylt Biologe
Gregor Grasser Idstedt Brandschutztechniker
Kathleen Kümling Schnarup-Thumby Bürokauffrau
Jens Base Itzehoe Dachdecker
Nina Menzel Tarp Dipl. Psychologin Kinder-& Jugendpsychotherapeutin
Celia Schmidt Schwedeneck Diplom-Medienpädagogin i.R.
Stefanie Zimmer Sandesneben Druckformhersteller
Karin Mumm Tarp ehm.GHS-Lehrerin
Patrick Rothert Schnarup-Thumby Einsatz-Rettungs-Assistent
Vanessa Block Flensburg EMR
Janet Reitenbach Ratzeburg Entwicklungs- und Lerntherapeutin
Kevin Petersen Eggebek Erzieher
Frank Schrieber Wees Erzieher
Boris Kaufmann Uetersen Erzieher
Lena Scheel Lürschau Erzieherin
Sina Schnau Steinberg Erzieherin
Eilika Kley Kölln-Reisiek Erzieherin
Helen Schreiber Moorrege Erzieherin
Kerstin Schwiontek Itzehoe Erzieherin
Lisa Breuhammer Albersdorf Examinierte Gesundheits-und Krankenpflegerin
Mandy Kaufmann Uetersen Fachkraft für Schulkindbetreuung
Tom Gannsen Emmelsbüll Fahrlehrer
Susanne Neubert Flensburg Fallmanagerin u25
Nadja Klingler-Siefert Preetz Familienberaterin
Bianca Petersen Schnarup-Thumby Friseurin
Daniela Hentschel Itzehoe Friseurin
Henning Seefeldt Eckernförde Frührentner
Janine Krause Maasbüll Geschäftsführerin
Frauke Lange Havetoft Gesundheits-und Präventationsberaterin
Helmut Burmeister Langwedel Gymnasiallehrer (Oberstudienrat)
Thomas Inuer Flensburg Handwerker
Sonja Müller Süderbrarup Hausfrau
Daniela Koch Borgfeld-Stegen Hausfrau
Izabela Albert Glücksburg Hausfrau
Oliver Rose Süderbrarup Hausmeister
Jana Bergemann Handewitt Hebamme
Sigrid Rohwer Wees Heilpädagogin
Mareike Scheer Großsolt Heilpädagogin
Lena Müller Süderbrarup Immobilienkauffrau
Inga Berngruber Steinbergkirche Informatiker
Michael Haß Glücksburg Ingenieur
Kathrin Wunderlich Sterup Integrationsfachkraft
Corinna Hübener Husum Journalistin
Svenja Strehl Uetersen Justizangestellte
Jessica Sommerfeld Tornesch Justizangestellte
Marco Kröger Niebüll Kältetechniker
Hartmut Lüdtke Fehmarn Kapitän
Pascal Ohainski Bredstedt Kaufmann
Jannik Nissen Flensburg Kaufmann
Svantje Wirth Uetersen Kinderbetreuerin
Nadine Sandeck Tarp Kindheitspädagogin
Lena Gannsen Niebüll Krankenschwester
Rolf Thomsen Bohmstedt Künstler
Inga Wettwer Wasbek Lehrerin
Conny Hausschild Lehrerin
J. Holt Wees Lehrkraft im Ruhestand
Marianne Klepper Mittelangeln leidenschaftl. Großeltern
Peter Klepper Mittelangeln leidenschaftl. Großeltern
Gerwin Gannsen Niebüll Mechaniker
Ulrich Matthaei Mittelangeln Musikschullehrer
Christine Petersen Havetoft Mutter
Anthrin Renk Schleswig Mutter
Saskia Timper Mutter
Kristine Freitagsmüller Tornesch Mutter
Lisa Kammer Schnarup-Thumby Mutter / Friseurin
Nina Jensen Langenhorn Mutter und Bürokauffrau
Nina Kratzmann Uetersen Notarfachangestellte
Marina Laske Pädagogin
Hans-J. Harting Sieverstedt Pensionär
Wiebke Klein Itzstedt Podologin
Yvonne Breer Großenwiehe Podologin
Hans Jürgen Hansen Husum Politikwissenschaftler
Margarita Hovaratora Flensburg Produktionshelferin
Ronja Mumm Havetoft Psychologin
Renate Morhaupt Niebüll Psychologin
Constanze Bernhardt Neumünster PtA
Sonja Pawlak Steinbergkirche Rentner
Herbert Pawlak Steinbergkirche Rentner
Brigitte Kammer Kappeln Rentner
Jürgen Wagener Schnarup-Thumby Rentner und Großvater
Renate Patun Sieverstedt Rentnerin
Jasmin Liebscher Rosdorf Sachbearbeiterin
Melanie Petersen-Siewert Saustrup Schulangestellte
Tanja Gedick-Petkovic Niebüll Schulbegleiterin
Jordan Zimmer Sandesneben Schüler
Inga Müller Süderbrarup Schülerin
Nina Barz Niebüll Sekretärin
Olaf Barz Niebüll Selbständig GaLa-Bau
Inge Reimann Norderbraup Selbstständig
Petra Bendixen Dollerup Selbstständig
Friderike Klepacz Flensburg Sonderschullehrerin
Nathalie Baron Kiel Sozialpädagogin
Katrin Thiele Schleswig Sozialpädagogin
Timo Martensen Niebüll Steinsetzer
Markus Baber Bargum stelbstständig
Hans Christian Aktan Niebüll Steuerberater
Julia Stegmann Siek Therapeutin für Kinder-und Jugendpsychatrie
Kai Göttlinger Flensburg Tischler
Anika Heinrich Mötzen Trainer
Andre Parschim Mötzen Trainer
Ralf Simon Wirt-Lüpkes Wenningstedt Vater
Florian Petersen Havetoft Vater und LKW-Mechaniker
Sergej Petri Flensburg Verkäufer
Julia Wichmann Uelsbyholz Verkäuferin
Petra Lassen Idstedt Verkäuferin
Kathrina Kusserow Risum-Lindholm Verkäuferin
Svenja Gannsen Emmelsbüll Verwaltungsfachangestellte
Sven Bahnsen Bargum Zimmerer
Lars Jensen Flensburg Zimmermann
Jan Petersen Risum-Lindholm Zimmermann
Marcel Schepanski Norderbraup Zusteller
Christiane Laub Glücksburg
Birgit Hansen-Heldt Mittelangeln
Jasmin Heppner Flensburg
Jaqueline Ischner Schwedeneck
Michaela Gerlach Süderbrarup
Bettina Pfledderer Fahrenbach
Anke Korries Langwedel
Alexandra Schwarten Eckernförde
Christina Daniels Rieseby
Yvonne Diederich Schönwalde a.B.
Olga Thode Raisdorf
Nicole Wenzel Neustadt in Holstein
Beate Link Flensburg
Roman Gerlach Süderbrarup
Henriette Finger Wippendorf
Sara Bliesner-Pahlke Eckernförde
Annabella Lewis-Preece Mittelangeln
Annabell Brunsendorf Glückstadt
Michael Brunsendorf Glückstadt
Shanti Lantin Kiel
Sonja Stahl Kölln-Reisiek
Andrea Jansen Osterrönnfeld
Sven Behrens Westerland
Anne Rohde Sylt Morsum
Üman Sarikaya Uetersen
Zehra Klement Holtsee
Heike Lahmann-Lammert Brunsbüttel
Julia Haarstrick Borstel-Hohenraden
Doris Schweimer Mölln
Klaus Holt-Holmes Tarp
H. Ivers Silberstedt
Swantje Ohlenbusch Wees
Karen Ohlenbusch Wees
Sven Jürgensen Handewitt
Sonja Hinz Handewitt
Colleen Klages Uetersen
Sevil Celik Uetersen
Sibylle Rau Wenningstedt
Stephanie Spies Klintum
Irene Danzen Westerland
Nina Lemke Bad Bramstedt
Kathleen Mader Uetersen
Robert Mader Uetersen
Ilona Roller Uetersen
Yvonne Meyer Borgfeld-Stegen
Jessica Huy Borgfeld-Stegen
Andrea Marxen Ahrenviöl
Diana Paschewitz Neustadt
Andrea Köster Kronshagen
Jennifer Schark Flensburg
Sebastian Laske
Betty Dirks Schleswig
Manuela Wagner Norderstedt
Inge Broderius Norderstedt
Yvonne Horn
Christian Horn
Christel Christiansen Sylt Tinnum
Hendrik Harms Havetoft
Claudia Harms Havetoft
Angelika Carstensen Flensburg
Sylvia Wüland Flensburg
Tim Seefeldt Gammelby
Katrin Hell Gammelby
Lisa-Katharina Bendixen Dollerup
Sascha Oldenburg Flensburg
Lars Peschko Leck
Katrin Hille Flensburg
Mattis Wagner Flensburg
Kevin Lettan Löwenstedt
J. Müller Ringsberg
Tanja Kirmes Flensburg
Conny Hansen Flensburg
Sandra Beiback Flensburg
Thomas Kreul Flensburg
Stephanie König Flensburg
R. Dossow Flensburg
Marc Rieckhoff Dassendorf
Veronika Wenzel Risum-Lindholm
Stefanie Wulsten Hanerau-Hademarschen
Uta Klinger
Stephan Klinger
Andra Casper Tangstedt
Boto Casper Tangstedt
Caroline Urbach Tangstedt
Petra Voigt Tangstedt
Holger Schlegel Lübeck
Yeliz Kock Uetersen
Cüneyt Kock Uetersen
Rene Witt Uetersen
Anna Weber Uetersen
Joanna Boessler Quickborn
Folke Peters Tangstedt
Ralf Schiemann Tangstedt
Janet Schiemann Tangstedt
Karoline Urbach Tangstedt

 

 

Unterzeichnerliste bitte deutlich Ausfüllen oder

E-Mail an tipe2404@gmail.com oder Nachricht an:    oder

Vor- und Nachname:                                 Wohnort: Beruf, Tätigkeit (wer mag)

 

Quellenangaben, Nachweise, Beispiele, Rechtliche Grundlagen:

  • die Vortragsfolien zum download https://www.sensendorf.de/corona/Gefährdung von Kindern durch das Tragen von Maskender Fachärztin für Anästhesiologie, Homöopathie Heike Sensendorf Martinusstraße 21, 41569 Rommerskirchen;
  • die Darlegungen von Prof. Dr. Dr. Christian Schubert, Univ.-Klinik für Med. Psychologie, Schöpfstr. 23 a, A-6020 Innsbruck https://www.alpenmag.de/medizin-professor-so-belastet-die-corona-quarantaene-koerper-und-geist/; Christian Schubert, Magdalena Singer (Hrsg.) DAS UNSICHTBARE HINTER DEM SICHTBAREN Gesundheit und Krankheit neu denken; Verlag: Perspektiven der Pschychoneuroimmunologie 2020;
  • die Feststellungen des Kinder- und Jugendpsychiaters Dr. Hans-Joachim Maaz bzw. den Psychologen Dietmar und Aaron B. Czycholl in Corona Angst – Was mit unserer Psyche geschieht, Frank & Timme Verlag;
  • den Kommentar des Neurobiologen Prof Dr. Gerald Hüther Göttingen vom 19. 12. 2020 in der Neuen Zürcher Zeitung  Die Corona-Massnahmen sind ein bitteres Geschenk für unsere Kinder und sein Buch Biologie der Angst, V&R 12. Aufl. 2014
  • die Ausführungen von Prof. Dr. Christof Kuhbandner, Lehrstuhl für Pädagogische Psychologie, Universität Regensburg über Nebenwirkungen und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 an Schulen vom 18.10. 2020 https://documentcloud.adobe.com/link/track?uri=urn%3Aaaid%3Ascds%3AUS%3A93b39de5-cb5c-411c-8f4f-2d2c2c5298b2#pageNum=1

und seinen Kommentar in der SZ https://impfinfo.de/pdfs/Coronoia/Kuhbandner%20Biskup.pdf

von Dr. Margareta Griesz-Brisson, Neurologin, Gründerin und medizinische Direktorin von The London Neurology & Pain Clinic Ltd, Fachklinik ausschließlich für Physiologie, Neurotoxikologie und Primärprävention.

https://www.focus.de/corona-virus/gesundheit/masken-fuer-kinder-erschreckende-ergebnisse-stiftung-warentest-bricht-ffp2-test-ab_id_26067574.html

zum Test der Stiftung Warentest

https://drive.google.com/file/d/1BgObO-GBtFFrY9dtrWEGyQM9J7TFUGQh/view Bedenkliche Stoffe in Masken

Anlagen:

Zusammenfassung physischer und psychischer Schädigungen durch Masken

Anwaltskanzlei Lipinski Maskengutachten

Ist eine Mund-Nase bedeckende Maske in der Alltagsanwendung frei von unerwünschten Nebenwirkungen und möglichen Gefahren?

RA Wilfried Schmitz öffentl. Fragen an das Gesundheitsamt

Pathologie des Maske tragens Prof. Dr. med. Arne Burkhardt

Verletzungen von Grund-  und Menschenrechten aus Grundgesetz und internationalen Konventionen

Kinder sind unabhängig von ihrem Alter Träger von Grundrechten auf körperliche Unversehrtheit (seelisch, geistig, psychisch), freie Entfaltung der Persönlichkeit, Achtung der Menschenwürde = gewaltfreie Erziehung u.a., Betreuung und Erziehung durch ihre Eltern u.a.m.

Eingriffe in diese Grundrechte – gleichgültig ob durch Privatpersonen oder Amtsträger verursacht – können nicht anders bewertet werden als eine objektive Gefährdung des „Kindeswohls“ i.S.d. § 1666 BGB.

Die schulinternen Anordnungen des Maskentragens und der Wahrung räumlicher Distanz zu anderen Personen, verletzen ebenso wie die den Anordnungen zugrundeliegende Verordnung vom 19.02.2021 des Landes Schleswig Holstein, konkret Grundrechte des Kindes  und seinen Mitschüler/-innen insbesondere aus

  • 1 GG: Achtung der Menschenwürde;
  • Art 2 GG: auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und körperliche Unversehrtheit;
  • Art 6 GG: auf Erziehung und Betreuung durch die Eltern (auch im Hinblick auf Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und von Kindern zu tragender „Gegenstände“).

Darüber hinaus sind Kindesrechte und Schutzansprüche des Kindes bzw. der Kinder aus internationalen Konventionen konkret verletzt;aus der UN-Konvention über die Rechte des Kindes insbesondere

Art. 3 – Kindeswohl ist bei allen Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen;

Art 16– Verbot willkürlicher oder rechtswidriger Eingriffe in das Privatleben, seiner Familie, seiner Wohnung;

Art 16 Abs. 2 – auf Rechtsschutz gegen Übergriffe.

Art 19 – auf Schutz vor körperlicher, geistiger Gewalt,

Art. 28 Abs. 2, 29 Abs. 1 – auf Beschulung unter Achtung der Menschenwürde des Kindes und Einhaltung konkreter Ziele von Beschulung;

Art 37a  – Verbot der Folter, erniedrigender Behandlung,

Art 37 d – auf besonderern Rechtsschutz bei Freiheitsentziehung ;

 

aus dem Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10.12.1984 (BGBl. 1990 II S. 246):

Art. 1

(1) Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck „Folter“ jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden….

Art. 2

(1) Jeder Vertragsstaat trifft wirksame gesetzgeberische, verwaltungsmäßige, gerichtliche oder sonstige Maßnahmen, um Folterungen in allen seiner Hoheitsgewalt unterstehenden Gebieten zu verhindern.

(2) Außergewöhnliche Umstände gleich welcher Art, sei es Krieg oder Kriegsgefahr, innenpolitische Instabilität oder ein sonstiger öffentlicher Notstand, dürfen nicht als Rechtfertigung für Folter geltend gemacht werden.

(3) Eine von einem Vorgesetzten oder einem Träger öffentlicher Gewalt erteilte Weisung darf nicht als Rechtfertigung für Folter geltend gemacht werden.

Art. 4

(1) Jeder Vertragsstaat trägt dafür Sorge, dass nach seinem Strafrecht alle Folterhandlungen als Straftaten gelten. Das gleiche gilt für versuchte Folterung und für von irgendeiner Person begangene Handlungen, die eine Mittäterschaft oder Teilnahme an einer Folterung darstellen.

(2) Jeder Vertragsstaat bedroht diese Straftaten mit angemessenen Strafen, welche die Schwere der Tat berücksichtigen.

Art. 5

(1) Jeder Vertragsstaat trifft die notwendigen Maßnahmen, um seine Gerichtsbarkeit über diein Art. 4 genannten Straftaten in folgenden Fällen zu begründen;

aus der Europäischen Menschenrechtskonvention

Art. 8

(1) Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.

(2) Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechtes nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer;

durch Überschreitung der imInternationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.12.1966 (BGBl 1973 II 1553) festgelegten Grenzen:

Art 4

(1) im Falle eines öffentlichen Notstandes, der das Leben der Nation bedroht und der amtlich verkündet ist, können die Vertragsstaaten Maßnahmen ergreifen, die ihre Verpflichtungen aus diesem Pakt in dem Umfang, den die Lage unbedingt erfordert, außer Kraft setzen, vorausgesetzt, dass diese Maßnahmen ihren sonstigen völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht zuwiderlaufen und keine Diskriminierung allein wegen der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion oder der sozialen Herkunft enthalten.

(2) Aufgrund der vorstehenden Bestimmung dürfen die Art. 6, 7, 8 (Absätze 1 und 2), 11, 15, 16 und 18 nicht außer Kraft gesetzt werden.

(3) Jeder Vertragsstaat, der das Recht, Verpflichtungen außer Kraft zu setzen, ausübt, hat den übrigen Vertragsstaaten durch Vermittlung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen unverzüglich mitzuteilen, welche Bestimmungen er außer Kraft gesetzt hat und welche Gründe ihn dazu veranlasst haben. Auf demselben Wege ist durch eine weitere Mitteilung der Zeitpunkt anzugeben, in dem eine solche Maßnahme endet.

(Fettdruck durch Verfasser)

Zu den persönlichen Freiheitsrechten vergleiche z B Art. 9, 12,

Art. 17

(1) Niemand darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.

(2) Jedermann hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

KN-Grafik, Quelle Inzidenz: RKI, Stand 0.00 Uhr. Quelle Corona-Fälle: Gesundheitsämter der Kreise undKN-Grafik, Quelle Inzidenz: RKI, Stand 0.00 Uhr. Quelle Corona-Fälle: Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte. Stand 10.00 Uhr.

kreisfreien Städte. Stand 10.00 Uhr.

Bildquelle: Shutterstock

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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