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Polizei informiert über Umweltdelikte

üBildquelle: Polizeidirektion Flensburg

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Polizei informiert über Umweltdelikte

Die warme Jahreszeit steht vor der Tür, die Gartenarbeiten beginnen und viele Menschen zieht es wieder in die Natur. Um diese zu schützen, Gefahren zu erkennen und polizeiliche Ermittlungen zu vermeiden, möchte der Umwelt- und Verbraucherschutz der Polizeidirektion Flensburg darüber informieren, wie man Umweltdelikte erkennt und sich im Hinblick auf diese zu verhalten hat.

Gartengrünabfälle:

Grünabfälle, die im Garten anfallen, dürfen seit 2021 nicht mehr verbrannt werden. Es gibt lediglich die Möglichkeit diese Grünabfälle in der Biotonne zu entsorgen, zu schreddern, zu kompostieren oder sie gegen ein Entgelt zum Recyclinghof zu bringen. Ein Entsorgen dieser Gartengrünabfälle in die freie Natur stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Pflanzenschutzmittel:

Auf Flächen, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, dürfen grundsätzlich Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Jedoch darf man unter den folgenden Voraussetzungen, dazu gehört auch der eigene Garten, keine Pflanzenschutzmittel einsetzen:

  • Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewendet werden.
  • Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen (z.B. Zufahrten, Terrassen, Bürgersteige) und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, eingesetzt werden.
  • auf versiegelten Flächen aufgrund der Gefahr der Abschwemmungen von Pflanzenschutzmitteln in die Kanalisation und damit auch in Oberflächengewässer.
  • selbst hergestellte Unkrautvernichtungsmittel aus z.B. Salz, Brennnesseljauche oder Ähnliches sind ebenfalls nicht erlaubt.

Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit nach dem Pflanzenschutzgesetz geahndet.

Seit Anfang des Jahres 2022 ist es erlaubt, sich ein Unkrautvernichtungsmittel auf Basis von Essig und Wasser selbst zu mischen und dies auf befestigten und/oder unbefestigten Flächen ausbringen – Verhältnis 60ml Essig/1L Wasser.

Gewässerverunreinigung:

Eindeutige Anzeichen einer Gewässerverunreinigung ist die Bildung von Abwasserpilzen (siehe Foto). In solchen Fällen verständigen Sie umgehend die zuständigen Behörden (Ordnungsamt, Kreisverwaltung und/oder Polizei).

Bildung von Abwasserpilzen

Müllablagerungen:

Gehen Sie Achtsam durch die Welt und wenn Sie Müllablagerungen auf Wiesen, Wäldern oder Feldern entdecken, verständigen Sie die zuständigen Behörden. Helfen Sie, indem Sie Ihren Müll ordnungsgemäß entsorgen. In vielen Fällen ist die Entsorgung kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr bei den Recyclinghöfen möglich.

Information zum Ermittlungsdienst:

Der Ermittlungsdienst Umwelt- und Verbraucherschutz gehört zum Polizeiautobahn – und -Bezirksrevier Nord. Insgesamt fünf Beamtinnen und Beamte versehen ihren Dienst an den beiden Standorten in Schleswig und Husum. Sie ermitteln in Fällen von Umwelt- und Tierschutzverstößen und Verstößen gegen verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen.

Der Ermittlungsdienst ist wie folgt zu erreichen:

Standort Schleswig:

Friedrich-Ebert-Straße 8 24837 Schleswig Tel.: 04621 – 84 352 Mail: uvs.schleswig.pabr@polizei.landsh.de

Standort Husum:

Am Außenhafen 25813 Husum Tel.: 04841 – 830 0 Mail: umweltschutzdienst.husum.pabr@polizei.landsh.de

(In dringenden Fällen ist die Polizei über den Notruf 110 zu informieren)

OTS Polizeidirektion Flensburg

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