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Unterstützung der Tafeln greift: Rund 213.000 Euro an Unterstützungsleistungen bisher bewilligt

Bildquelle: Shutterstock

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Unterstützung der Tafeln greift: Rund 213.000 Euro an Unterstützungsleistungen bisher bewilligt

Das Sofortprogramm zur finanziellen Unterstützung der Tafeln in Schleswig-Holstein kommt vor Ort an: Seit dem Start am 28. Juli konnten bislang 17 Anträge mit einem Gesamtvolumen rund 213.000 Euro bewilligt werden. Insgesamt stellt das Land in diesem Jahr 500.000 Euro zur Unterstützung der Tafeln bereit.

Staatsekretär Johannes Albig betont: „Ich freue mich, dass wir bereits zahlreiche Tafeln durch das Sofortprogramm finanziell unterstützten konnten. Die hohe Nachfrage zeigt, dass die Richtlinie in diesen schwierigen Zeiten eine wichtige Maßnahme ist. Besonders richte ich mich jetzt an alle Tafeln, die noch keinen Antrag gestellt haben: Kommen Sie bei Bedarf direkt auf uns zu und stellen Sie einen Antrag. Die Menschen in Schleswig-Holstein sollen bei den Tafeln die Unterstützung bekommen können, die sie brauchen.“

Finanzielle Unterstützung wird auf Antrag für alle notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung des Tafelangebots bewilligt. Das kann beispielsweise erweiterte Lager- und Kühlkapazitäten, Sachkosten für Transporte oder auch Übersetzungsdienste betreffen.

Antragsberechtigt sind in Schleswig-Holstein ansässige und tätige Tafeln. Tafel im Sinne der Richtlinie ist jede gemeinnützige Hilfsorganisation, die Lebensmittel, die im Wirtschaftskreislauf nicht verwendet und ansonsten vernichtet werden würden, an Bedürftige verteilen oder gegen geringes Entgelt abgeben. Anträge können noch bis Ende November beim Sozialministerium gestellt werden. Aufgrund von Bearbeitungszeiten, empfiehlt das Ministerium jedoch die Anträge bis Mitte November einzureichen. Hinweise zum Antragsverfahren sowie die Billigkeitsrichtlinie sind auf der Homepage des Sozialministeriums veröffentlicht: Was haben interessierte Organisationen zu tun?

Zudem können sich Interessierte und Antragsteller bei Fragen direkt an des Sozialministerium wenden: tafel-hilfe@sozmi.landsh.de

Quelle: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

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