Leben
Außengastronomie öffnet ab 12. April
In enger Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt hat das Kabinett folgende Regelungen für die kreisfreie Stadt Flensburg beschlossen.
Die entsprechenden Vorschriften werden von den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten per Allgemeinverfügungen geregelt. Diese werden ab Montag der Folgewoche aufgehoben, wenn der Schwellenwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in der laufenden Woche an drei aufeinander folgenden Tagen unterschritten wird.
Regelungen ab 12. April
Einzelhandel
Kund:innen dürfen die Geschäfte nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (Click & Meet). Das kann auch auf Zuruf vor der Tür geschehen. Dabei ist zu gewährleisten, dass nicht mehr als eine Person pro 10 Quadratmeter zeitgleich in der Verkaufsstelle aufhält. Ab einer Verkaufsfläche von über 800 Quadratmetern darf sich ein:e Kund:in pro 20 Quadratmetern im Laden aufhalten. Die Kontaktdaten müssen erhoben werden. Auch Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen dürfen nur nach vorheriger Terminreservierung betreten werden.
Gastronomie
Die Außengastronomie kann unter Auflagen öffnen, dazu gehört:
- An einem Tisch dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten sitzen (Kinder unter 14 zählen nicht).
- Die Gastronom:innen müssen eine Kontaktnachverfolgung sicherstellen und die erforderlichen Abstände in allen Bereichen gewährleisten.
- FFP2-Masken oder medizinische Masken sind Pflicht, lediglich am Tisch dürfen die Gäste diese abnehmen.
Krippen, Kitas und Horte
Die Kitas, Krippen und Horte nehmen den eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen auf.
Sofern in den Schulferien schulische Betreuungseinrichtungen geöffnet sind, gelten die obenstehenden Rahmenbedingungen entsprechend.
Quelle: Landesregierung Schleswig-Holstein