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Spaß wird Ernst: Rechte Inhalte in WhatsApp-Gruppen

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Spaß wird Ernst: Rechte Inhalte in WhatsApp-Gruppen

Es ist schockierend, was einem Freunde und Bekannte manchmal so aufs Handy schicken. Schock-Videos, skurrile Fotos und rechte Inhalte gibt es im Internet genug und über Messenger wie WhatsApp werden die Fotos und Bilder dann ohne unser Zutun mit unserer Telefonnummer verknüpft. Dabei ist unser Smartphone lange kein rechtsfreier Raum, wie Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt.

Sage und schreibe 41 WhatsApp-Gruppen konnte ich auf meinem Handy zählen. Viele von ihnen erleichterten die Kommunikation bei Umzügen, informieren mich über das Leben alter Bekannter oder über die neusten Geschehnisse im Büro. Unter dieser Schar an Gruppen gibt es einige wenige, in denen ich oft lieber nicht wäre.

Schockfotos und Pornografie sind für viele Alltag

Mein Handybildschirm musste sich schon viel gefallen lassen. Viele nackte Körper musste er anzeigen. Manche waren ästhetisch, einige würde man eher als grotesk bezeichnen. Während ich mir bei diesen Inhalten vielleicht noch eine gewisse Faszination beim Sender erklären kann, ist das nicht immer der Fall.

Denn bei Unfällen, Enthauptungen, Tötungen und Misshandlungen hört bei mir der Spaß auf. Diese Inhalte lösche ich, denn schließlich gehören Smartphones schon fast zur eigenen Persönlichkeit. Für einige wenige Menschen in meiner Kontaktliste haben solche Inhalte aber schon einen festen Platz im Handyspeicher. Wie Rechtsanwalt Christian Solmecke in einer Pressemitteilung verrät, gesellen sich hier in letzter Zeit vermehrt auch rechte Inhalte zu. Auch wenn die Sender sich gar nicht selbst als Nazi sehen, Judenwitze und Hakenkreuze schockieren halt.

„Vor allem Schüler verbreiten […] leichtfertig Bilder und Videos“

Womöglich geht es den Versendern dieser bunten Palette an schlechtem Geschmack nur um den Schock. „Nur für den Kick für den Augenblick“ hat ein bekanntes Hip-Hop-Trio in den 90ern schon gesungen und das trifft es ganz gut. Verbotenes tun, das ist immer noch ein netter Adrenalinschub für zwischendurch. Darüber hinaus zieht der Empfänger sicher das Gesicht zusammen. Skurril, schließlich sitzt dieser einem nur sehr selten gegenüber.

Vor allem Schülern kommt diese Mischung aus Ausprobieren und Rebellion gegen die gesellschaftliche Norm offenbar gelegen, denn sie verbreiten laut Pressemitteilung zunehmend mehr Hass im Netz. Ein Trend, den auch die deutsche Strafverfolgungsbehörde beobachtet und ihren Blick langsam von sozialen Netzwerken auf „geschlossene Chat-Gruppen“ verlagert.

Verbreitung strafbar, doch wann habe ich etwas verbreitet?

Laut Rechtsanwalt Solmecke ist die Liste an strafbaren Inhalten lang. So sei es bei Kinderpornografie, Volksverhetzung, der Leugnung des Holocausts, beim Aufruf zu Straftaten und bei der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole egal, wie diese verbreitet würden. Auch die Verbreitung der Kennzeichen verbotener Organisationen, wie in diesem Fall der NSDAP und dem SS, sei verboten.

Während die verbotenen Inhalte relativ klar geregelt sind, ist es der Begriff „Verbreitung“ nicht. Nicht strafbar ist beispielsweise das Verbreiten an Einzelpersonen und kleineren Gruppen, bei denen es abzuschätzen ist, dass diese die Inhalte nicht unkontrolliert weiterverbreiten. Bei großen Gruppen seid ihr es selbst, die das Material unkontrolliert verbreiten. Dann liegt auf jeden Fall ein Straftatbestand vor.

„So verhalten, wie man sich auch in der analogen Welt verhalten würde“

Nur weil ihr etwas digital verbreitet, sind verbotene Inhalt nicht plötzlich in Ordnung. Eine Übertragung auf das echte Leben veranschaulicht das ganz gut:

Stellt euch vor, ihr besucht morgen einen Freund oder eine Freundin und packt plötzlich ein ausgedrucktes Hakenkreuz als Geschenk aus, lächelt ihn oder sie an und sagt „Schau mal, das ist doch sauwitzig oder? Weißte was? Das lass ich dir sogar hier!“ – Ganz richtig, es ist überhaupt nicht lustig. Und falls eure Freunde in dieser Situation doch lachen und sich das Bild abheften, dann habt ihr eventuell die falschen Freunde.

Quelle:

https://www.wbs-law.de/medienrecht/nazi-sticker-bei-whatsapp-ra-christian-solmecke-erlaeutert-die-rechtslage-47272/
Text: Captain Media

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