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Bundeskabinett beschließt befristetes neues Aufenthaltsrecht für Geduldete

Schleswig-holsteinische Integrationsministerin Aminata Touré | Bildquelle: Shutterstock

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Bundeskabinett beschließt befristetes neues Aufenthaltsrecht für Geduldete

Die schleswig-holsteinische Integrationsministerin Aminata Touré hat den Beschluss des Bundeskabinetts zum sogenannten Chancen-Aufenthaltsrecht begrüßt und zugleich die Forderung nach einer weitergehenden Umsetzung gestellt: „Diese neue Regelung ist überfällig. Endlich erhalten Menschen, die schon lange in Deutschland leben und bereits Teil dieser Gesellschaft sind, eine echte Chance, hier einen gefestigten Aufenthalt zu bekommen.“

Grundidee der Regelung ist, dass insgesamt rund 135.000 Ausländerinnen und Ausländer, die seit fünf Jahren in Deutschland leben, innerhalb eines Jahres die übrigen Voraussetzungen – insbesondere Lebensunterhaltssicherung und Identitätsnachweis – für ein Bleiberecht erbringen können.

Die Bundesregierung beabsichtigt allerdings, die Regelung an den Stichtag 01.01.2022 zu binden und auf zwei Jahre zu befristen. „Ich werbe dafür, das Chancenaufenthaltsrecht losgelöst von einem bestimmten Stichtag dauerhaft in das System der humanitären Aufenthaltsrechte einzugliedern. Denn es geht weniger um eine Altfallregelung als um eine sinnvolle und auf Dauer angelegte Erweiterung, Menschen hier eine  Perspektive zu geben“, so Touré. Dabei werde die Erfüllung der allgemeinen Integrationsvoraussetzungen, zu denen neben Sprachkenntnissen auch die eigene Lebensunterhaltssicherung und Identitätsnachweise gehören, als sehr wichtig erachtet.

Im Gesetzentwurf werden die bekannten Kriterien aus früheren Bleiberechtsregelungen erneut aufgegriffen. „Bedauerlich ist, dass nicht alle Personen, die unter das Chancenaufenthaltsrecht fallen, also insbesondere Geduldete, schon zum jetzigen Zeitpunkt auch Zugang zu Integrationskursen bekommen“, sagte Touré. Grundsätzlich sei aber sehr zu begrüßen, dass bereits jetzt die Integrationskurse für weitere Zielgruppen geöffnet werden. Dies schaffe eine Klarstellung für die Kriegsvertriebenen aus der Ukraine. Vor allem aber entfalle die Stichtagsregelung, die bislang viele Personen mit Gestattung vom Kursbesuch ausschließt. „Wichtig ist, dass diesem ersten Schritt zeitnah die Öffnung der Integrationskurse für alle folgt. Hiervon werden auch in Schleswig-Holstein viele Geflüchtete profitieren“, sagte Touré.

Quelle:  Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

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